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Der Verfassungsschutz missachtet, was er schützen sollte: Artikel 38 GG

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wurde im November 1950 gegründet und untersteht dem Bundesinnenministerium mit dem Bundesinnenminister als oberstem Dienstherren. Nachdem das Grundgesetz, unsere bundesdeutsche Verfassung, erst knapp 1,5 Jahre zuvor, im Mai 1949 in Kraft getreten ist, brauchte man eine Organisation, die, damals noch im Auftrag der US-Army, u.a. die KPD überwachte. Bis 1955 unterstand das BfV noch der Aufsicht der Alliierten, ab 1955 fungierte es als autonome Behörde unter den Weisungen des Innenministeriums. Neben einem Bundesamt existieren deutschlandweit 16 weitgehend unabhängig voneinander ermittelnde Landesämter für Verfassungsschutz.

Nach den grausamen Erfahrungen aus dem Dritten Reich agierte der Verfassungsschutz unter dem Trennungsgebot bewusst als ausschließlicher Nachrichtendienst ohne jegliche polizeiliche Exekutivbefugnisse. Einen grausamen Polizeidienst wie die Gestapo sollte es nie wieder geben, der Verfassungsschutz sollte sich auf die Beschaffung von Nachrichten konzentrieren, beim Verdacht auf Straftaten oder Anhaltspunkte für Gefahr im Verzug hat der polizeiliche Staatsschutz zu übernehmen. Zwangsläufig führt eine solche Koexistenz verschiedener Dienste auf Dauer zu gewissen Überlagerungen und schlechter Koordination, wie man jüngst an den Pannen rund um die Zwickauer Terrorzelle miterleben musste. Der Landespolizei fehlt Wissen des Landesamtes für Verfassungsschutz, das Landesamt unterhält V-Männer (der rechten Szene zugehörige Informanten) ohne wissen der jeweiligen LKAs. Jüngst stellte sich gar heraus, dass Beate Zschäpe während ihrer Zeit im Untergrund eine Polizeidienststelle aufsuchte, um einen Wasserschaden in einem Wohnhaus betreffend auszusagen. Man erkannte sie nicht, die Morde gingen weiter. In der nun anhaltenden Diskussion um den Nutzen, die Notwendigkeit und die Aufgaben des Verfassungsschutzes fragt man also, wie es zu solchen schwerwiegenden und folgenschweren Verfehlungen kommen konnte. Die Behörden wissen keine Antwort, die Berliner Politik gründet Koordinationszentren und Runde Tische. Wenn du nicht mehr weiter weißt, gründe einen Arbeitskreis.

So scheinbar nachlässig der Verfassungsschutz mit der rechten Szene umging, so akurat geht er mit einer anderen „Bedrohung“ für unser Grundgesetz, unsere Verfassung um: Der Linkspartei. „Die Linke“ steht zweifellos in direkter Nachfolge zur SED, der verbrecherischen DDR-Staatspartei. Die vielen Umbenennungen zur PDS und zuletzt nun zur Linken ändern nichts an der Tatsache, dass viele ehemalige Spitzenfunktionäre aus der DDR (Gysi, Lötzsch, Bartsch…) heute im Bundestag und vielen östlichen Landtagen vertreten sind. Nicht nur ich finde den Gedanken unsäglich, dass Menschen, die vor wenigen Jahrzehnten noch mit der Stasi zusammenarbeiteten und Mitbürger denunzierten heute auf Spitzenpositionen unseres Staatswesens zu finden sind. Oft wird in den letzten Tagen erwähnt, der Verfassungsschutz sei ein Relikt des kalten Krieges. Das mag sicherlich stimmen, aber so wie die Linke eine direkte Nachfolgeorganisation des kalten Krieges ist, bedarf es den Verfassungsschutz als Organisation, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung schützt. Auch wenn mein subjektives Gerechtigkeitsempfinden beim Gedanken an Gysi und Co. rebelliert, so stellen eben diese ex-SED-Parteipolitiker heute jedoch keine Bedrohung für unsere Verfassung dar. Weder Gysi, noch Lafontaine, geschweige denn Dietmar Bartsch oder Petra Pau wollen unseren Staate unterwandern und den Marxismus einführen. Zweifellos, die Linkspartei ist links. Linker als der politische Mainstream und auch linker als gewöhnliche Parteien. In ihrer Gesamtheit jedoch, abgesehen von einzelnen innerparteilichen Gruppierungen wie der „kommunisitischen Plattform“, ist die Linke keine Verfassungsfeindin. Die Vergesellschaftung von Produktionsmitteln ist sogar im Grundgesetz vorgsehen, keine wirre Idee der SED-Nachfolger also. Umso befremdlicher mutet es nun an, wenn man weiß, dass der Verfassungsschutz auf Bundes– sowie Landesebene seit Jahren frei und demokratisch gewählte Abgeordnete der Linken überwacht.

Der Grundrechte-Report 2011 beschreibt eine solche unsägliche Beobachtungspraxis des Verfassungsschutzes am Beispiel des Landtagsabgeordneten und Vorsitzenden der Linksfraktion im thüringischen Landtag Bodo Ramelow. In Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes heißt es: „Die Abgeordneten sind nur ihrem Gewissen unterworfen, sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.“ Diesen Artikel unserer Verfassung missachtet der Schutz ebendieser, obwohl er eigentlich ihr Garant sein sollte. Die Ermittlungen gegen Bodo Ramelow gehen bis in die 80er Jahre zurück, wo er noch Gewerkschaftssekretär in Mittelhessen war. Ein Hesse, großer Revolutionär und zutiefst überzeugter Marxist? Wohl kaum. Zwar bedient sich der Nachrichtendienst eigenen Angaben zufolge nur „öffentlich zugänglicher Quellen“, doch er schließt nicht aus, bei Bedarf auch nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung einzusetzen. Zweifelhaft erscheinen auch gemeinsame Arbeitsdateien des Verfassungsschutzes mit der Polizei, die weder einer parlamentarischen Kontrolle durch Abgeordnete unterliegen, noch den Geheimdienstausschüssen der Parlamenten bekannt sind. Ramelow sah sich in einer Publikation der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), einer Organisation innerhalb der Union, gar mit Wissen konfrontiert, das zweifelsohne vom Verfassungsschutz stammen musste. Der Linken-Politiker bemühte sich, auch vor Gericht, um Aufklärung und Beendigung der Geheimdienstaktivitäten rund um seine Person. Ohne Ramelows Klage und seinen Weg vor Gericht wären die weitreichenden Aktivitäten des Nachrichtendienstes nicht in diesem Ausmaße bekannt geworden. Ein Abgeordneter, von dem die Öffentlichkeit weiß, dass er, ob zu Recht oder zu Unrecht beobachtet wird, kann sein Mandat nicht unbefangen ausüben. Welcher Wähler, welcher Informant, ja welche Person vertraut sich unbefangen einem Mandatsträger an, von dem gemeinhin bekannt ist, dass er nachrichtendienstlich überwacht wird?

Der Verfassungsschutz darf kein Instrument konservativer Landesregierungen sein, die ihren unliebsamen politischen Gegner links der Mitte diskreditieren wollen. Er muss ein unabhängiges und effektives Instrument zum Schutze unseres Grundgesetzes sein und bleiben, bzw. werden. Bundesinnenminister Friedrich bringt gerne das Argument an, dass wenn man nun keine Abgeordneten mehr überwachen darf, man dann aber auch nicht die (leider sehr vielen) NPD-Funktionäre überwachen dürfe. Anscheinend hat Friedrich den Kern der Diskussion nicht begriffen, oder er möchte ihn aufgrund parteipolitischer Motive nicht begreifen: Wie unlängst auch Bundesjustizministerin Leutheußer-Schnarrenberger treffend formulierte unterscheiden sich die NPD und die Linke ganz wesentlich. Während die NPD von Grund auf unsere freiheitlich– demkokratische Ordnung beseitigen möchte und jeder ihrer Abgeordneter offen daran mitarbeitet und Hetze und Hass verbreitet, ist die Linke eine grundsätzlich demokratische Partei. Eine Beobachtung ihrer Mandatsträger ist, dem jetzigen Kenntnisstand der Öffentlichkeit zufolge, nicht haltbar und ein Bruch mit Artikel 38 GG. Der Verfassungsschutz in seiner Funktion als staatliche Organisation, die verfassungsfeindliche Bestrebungen beobachtet, ist für unsere wehrhafte Demokratie wichtig. Er muss sich jedoch entschiedener als es heute der Fall ist an rechtsstaatliche Prinzipien und unsere Verfassung halten. Die Linke hatte bis heute mehrere Regierungsbeteiligungen auf Landesebene, sei es in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern oder aktuell Brandenburg. In all diesen Ländern sind Neonazis eine weitaus größere Bedrohung als die mitregierende Linkspartei, die sich der realpolitischen Lage unterwerfen muss: Dem Sparen.

Egal wie man zur SED-Nachfolgepartei „Die Linke“, ihren politischen Inhalten und ihren Mandatsträgern steht: Die Beobachtung ihrer frei gewählter Parlamentarier widerspricht zutiefst rechtsstaatlichen Grundsätzen. Im Grundrechte-Report 2011 erschien unter dem Titel „Der Abgeordnete Ramelow und das Bundesamt für Verfassungsschutz“ ein Bericht des FDP-Politikers Burkahrd Hirsch, der eben jene rechtstaatliche Verfehlungen benennt. Hirsch, Flüchtling aus der DDR, ehemaliger NRW-Innenminister und ehemaliger Vizepräsident des deutschen Bundestages ist wohl alles andere als ein Sympathisant der Linkspartei. Egal welcher politischer Couleur, Recht bleibt Recht, Unrecht bleibt Unrecht. Die Überwachung der Linkspartei-Parlamentarier muss beendet werden.


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